Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung – offizielle Mitteilung der Europäischen Union
Text der EU-Mitteilung: GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
– nicht der Beschreibung entsprechen,
– nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
– kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
– in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Beim Kauf in unserem Shop hast du die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Europäische Union hat dazu eine einheitliche Mitteilung veröffentlicht, die alle Händler in der EU gleich zeigen. Du findest sie auf dieser Seite, auf jeder Produktseite und im Warenkorb. Ausführliche Informationen der EU gibt es bei Your Europe: europa.eu/youreurope/garantien

Was das für dich heißt

  • Ist ein Artikel mangelhaft, kannst du zunächst wählen, ob er repariert oder durch einen neuen ersetzt wird.
  • Entscheidest du dich für die Reparatur, verlängert sich die zweijährige Frist für deine Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate.
  • Klappt das nicht, kannst du den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  • Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kannst du außerdem Schadensersatz verlangen.
  • Die Gewährleistung gilt unabhängig von deinem Widerrufsrecht und von unserem freiwilligen Passt-Versprechen.

So meldest du einen Mangel

Schreib uns an support@rasenwerk.de. Nenn bitte deine Bestellnummer und beschreib kurz, was nicht in Ordnung ist – ein Foto hilft uns sehr. Wir melden uns so schnell wie möglich und klären mit dir, wie es weitergeht. Die Kosten einer notwendigen Rücksendung mangelhafter Ware tragen wir.

Ist ein Messer verbogen, gebrochen oder eine Schraube beschädigt, setz das Teil bitte nicht weiter ein, bis die Sache geklärt ist.